Unserer Kooperationspartner Rechtsanwältin Frau Pankovski bietet folgendes an:
- Beratungen von russischen Rentnern und Rentenberechtigten, sowie von Behörden und Ämtern in allen Fragen zum Thema „Russische Rente. Probleme und Lösungen“
- Klärung der Voraussetzungen für die Beantragung und Bezug von Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten, Invalidenrenten in Russland für die russischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben
- Beratung bei der Beantragung von russischen Renten (russische Altersrente, russische Witwenrente (Rente für Hinterbliebenen bei Verlust des Ernährers), russische Invalidenrente, russische Waisenrente, russische Betriebsrente)
- Überprüfung von Bescheiden des russischen Rententräger, Einlegen der Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheiden
- Prüfung der Möglichkeiten der Rentenerhöhung (russische Rente) durch Nachreichen von bestimmten Bescheinigungen und anderen Unterlagen sowohl bei der Beantragung, als auch später (schon beim Rentenbezug)
- „Rentenauskunft“ über die voraussichtliche Höhe der russischen Rente (obwohl das russischen Rentensystem solche Auskünfte nicht vorsieht, wir vermitteln durch Rechtsanwälte in der Russischen Föderation die voraussichtliche Berechnung der russischen Rentenhöhe auf Grund der Unterlagen, die Rentenberechtigte zur Verfügung stellen)
- Beratungen von Behörden und Ämter, sowie des Rentenberechtigten zu der Rechtsmäßigkeit der Aufforderung die russische Rente zu beantragen
- Beratung wegen Aufforderung zum Transfer und Erhalt der russischen Renten in Bundesrepublik Deutschland nach der Gesetzesänderung in der Russischen Föderation hinsichtlich der Auszahlung der Renten ins Ausland ab dem 01.01.2015
- Beratungen und Hilfestellung für die Rentenberechtigten in den Fällen der rechtswidrigen Anrechnungen von russischer Rente
- Beratung zum Verzicht auf russische Rente für Spätaussiedler nach § 4 BVFG und Hilfestellung für Anerkennung des Verzichtes durch Deutsche Rententräger und andere Sozialhilfeträger
- Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistung bei unberechtigten Forderungen der SGB II Leistungsträger die russische Rente zu beantragen
- Hilfestellung für die SGB II Leistungsträger die russische Rente in Rahmen deren Pflicht zu beantragen
- Umfangreiche Hilfestellung für die Rentenberechtigten und für die Behörden bei der Beantragung der russischen Rente und bei der Organisation des Transfers der russischen Rente nach Deutschland
Rechtsanwältin Frau Svetlana Pankovski ist hier zu erreichen: https://ra-pankovski.de/.