Hier finden Sie einige Formulare, die Sie benötigen können
Oft wenden sich an uns Sozialleistungsträger und möchten gern Informationen über die Leistungsbezieher zu erhalten, ob die Leistungsträger eine Rente in Russland oder der Ukraine bzw. andere Einkünfte haben, welche Geldanlagen und Konten in ihrem Heimatland besitzen, manchmal brauchen die Leistungsträger auch die Kontoauszüge aus Russland bzw. Ukraine, um die wirtschaftliche Verhältnisse von Leistungsbezieher zu prüfen oder eine, so genannte, Vermögensprüfung durchzuführen.
Da wir und unsere Kooperationspartner streng mit Einhaltung von deutschen und russischen (sowie ukrainischen) Gesetzen arbeiten und die Einhaltung von Datenschutzrechtlichen Vorschriften in Deutschland, Russland und der Ukraine für uns groß geschrieben werden, können wir solche Auskünfte erst dann erhalten, wenn auch die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.
Wir haben uns an die deutsche Juristen gewandt und einen Muster einer Vollmacht entwickelt bekommen, damit die Leistungsträger rechtskonform solche Anfragen bei uns stellen können.
Hier ist das Formular der Vollmacht für russische Rentner und Rentenberechtigte: ansehen und herunterladen.
Hier ist das Formular der Vollmacht für ukrainische Rentner und Rentenberechtigte: ansehen und herunterladen.
Dieses Formular kann selbstverständlich überarbeitet und angepasst werden.
Erst nach Vorlage solcher oder ähnlicher Legitimation können wir die Auskünfte erteilen.
Für Jobcenter und für SGB XII Leistungsträger haben wir einen weiteren Formular zusammengestellt, der bei der Prüfung von Rentenansprüchen im Ausland und bei Vermögensprüfung in Rahmen § 66 SGB I nützlich sein kann: ansehen und herunterladen in deutsch bzw. ansehen und herunterladen in russisch.
Abtretungserklärung/Weiterleitungsanspruch
Achtung!
Zurzeit (seit 01.01.2024) wegen Sanktionen von Russland gegen unfreundliche Staaten (zu denen leider mittlerweile auch Deutschland gehört), können solche Überweisungen an die Staatlichen und Städtischen Behörden nicht durchgeführt werden.
Wir sind eine Organisation in Deutschland, die regulären Transfer von russischen Renten nach Deutschland, nach der Änderung der Gesetzeslage (Regierungsverordnung der Russischen Regierung vom 17. Dezember 2014 Nr. 1386) mit Hilfe unseren Kooperationspartner in Russland organisiert. Mittlerweile können dadurch die russischen Renten aus jeder Region der Russischen Föderation nach Deutschland transferiert werden.
Wir verbessern ständig die Qualität und den Services unserer Tätigkeit. Bei der Beantragung der russischen Renten sorgen wir dafür, dass alle möglichen Arbeitszeiten berücksichtigt werden, die für die Rentenhöhe relevant sind. So kontrollieren wir unsere Kunden zwecks Erfüllung von weiteren Mitwirkungspflichten gegenüber von russischen Rententräger: rechtzeitige Bestellung von jährlichen Akten der persönlichen Vorstellung (Lebensbescheinigungen), Einreichung von Bescheinigungen über Nichtausübung von bezahlten Tätigkeiten, wodurch die russischen Renten jährlich angepasst (erhöht) werden, andere notwendige Dienstleistungen, die Beantragung der russischen Renten beschleunigen, etc..
Seit 2019 bieten wir den Leistungsträgern für die Vereinfachung der Anrechnung von russischen Rentenzahlungen, die nicht immer gleich sind und nicht mit gleichen Zeitabständen überwiesen werden, die Möglichkeit das Geld (russische Rente) vom Konto der Rentner aus Russland direkt an das Konto des Leistungsträgers, zu transferieren. Dadurch wird den Verwaltungsaufwand für die Anrechnung von Leistungsträger wesentlich reduziert und Erstellung eines Änderungsbescheides (4 Mal pro Jahr) erspart.
Es ist weder für die Kunden, noch für die Leistungsträger kostenpflichtig, diese Dienstleistung bieten wir völlig kostenfrei an.
Dafür benötigt man eine Abtretungserklärung. (Abtretungserklärung zum Runterladen – pdf)
Auszug aus der russischen Bankkontoanlage
Kontoauszug der russischen Sberbank in russisch.
Kontoauszug der russischen Sberbank in deutsch.
Die russischen Rentner bekommen Ihre Renten überwiegend auf ein Konto in Russland ausgezahlt. Üblicherweise sind es die Rentenanlagekonten. Es sind die spezielle Bankverbindungen für die Zahlung von Renten. In Russland dürfen die Renten nur an die Banken ausgezahlt werden, mit denen die Rententräger die Verträge haben. Deshalb ist es wichtig bei der Beantragung der russischen Renten zuerst ein Rentenkonto zu eröffnen, weil dann die Zuständigkeit der Rententräger dadurch ermittelt werden konnte.Viele Sozialhilfeträger fordern von den Rentenberechtigten die Renten zu beantragen, ohne vorher ein Konto zu eröffnen. Es ist nicht korrekt und kann zu weiteren Aufwänden und unnötigen Kosten führen.
In vielen Fällen fordern die Leistungsträger von russischen Rentner die Kontoauszüge, um die Buchungen auf dem Konto in Russland zu überprüfen. Diese Forderungen sind korrekt, können nicht einfach und nicht immer von den Rentner kostenfrei erfühlt werden. Die „modernen“ Rentner, die oft nach Russland reisen und in Russland gemeldet sind, richten bei der Bank einen Onlinebanking ein und haben die Möglichkeit, die Kontoauszüge online ansehen und auszudrücken. Es sind aber die wenigsten. Die restlichen Rentner haben keine Möglichkeit, die Kontoauszüge aus Deutschland weder per Post, Fax, Email, noch per Telefon anzufordern und bekommen.
Diese Möglichkeit bieten wir an und können für den beliebigen Zeitraum einen Kontoauszug besorgen und zur Verfügung stellen. Unsere Kunden, für die wir den regulären Transfer von russischen Rentenzahlungen durch unseren Kooperationspartner in Russland organisiert haben, bekommen jährlich solche Kontoauszüge, nach Aufforderung mit Angaben von Zeiträumen, kostenlos. Anderen Kunden können wir die Kontoauszüge kostenpflichtig besorgen.
Üblicherweise sind die Kosten für alle durch das Amt für Soziales geforderte Unterlagen (Übersetzungen von Bescheinigungen der russischen Rententrägern, Kontoauszüge von russischen Banken), sowie die Kosten für die Lebensbescheinigungen, Passkosten (bei der doppelten Bürgerschaft der russischen Rentner) durch die Leistungsträger nach § 82 zu erstatten.
Da die Kontoauszüge selbstverständlich in russischer Sprache ausgestellt werden, haben wir hiermit eine Übersetzung eines Kontoauszuges vorbereitet (das Original in russischer Sprache können Sie hier einsehen), damit die Leistungsträger die Kosten der Übersetzung ersparen können. Durch Vergleich der Einträge kann man die Positionen des Kontoauszuges unproblematisch nachvollziehen. Ggfls. bieten wir auch die kostengünstigen beglaubigten Übersetzungen von verschiedenen Unterlagen durch die anerkannten Übersetzer.
Wir bieten auch die Prüfung der Bescheinigungen und Hilfestellung bei der Erhalt von verschiedenen Bescheinigungen (Negativbescheinigungen, Bescheinigungen über die Höhe der russischen Rentenzahlungen, Nachweise über die Einstellung der Rentenzahlungen, etc. aus Russland).
