„Wenn du ein Verbrechen siehst und schweigst, bist du Mittäter!“
Unsere Mitarbeiter beschäftigen sich mit den Problemen von russischen Rentnern seit mehreren Jahren. In der Zeit haben wir hunderte von nachgewiesenen Fällen der Steuerverschwendung seitens von deutschen Behörden und Ämter und vieler verantwortlicher Sachbearbeiter von Sozialleistungsträgern in Deutschland. Alle unsere Bemühungen haben kaum etwas bewirkt, mit Ausnahme von einigen Einzelfällen.
Umgang mit russischen Renten bei der Grundsicherung im Alter (SGB XII)
Nach unserer Beobachtung werden die Rechte von Rentnerinnen und Rentnern, die eine Rente aus Russland beziehen oder dort Rentenansprüche haben, von einigen kommunalen Leistungsträgern in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei stellt sich aus unserer Sicht die Frage, ob die gesetzlichen Vorgaben in allen Fällen ordnungsgemäß angewendet werden.
Besonders kritisch sehen wir interne Hinweise und Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie entsprechender Landesministerien. Solche Hinweise haben grundsätzlich nicht denselben rechtlichen Rang wie Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen. In der Praxis können sie jedoch erheblichen Einfluss auf die Bearbeitung durch die zuständigen Behörden haben.
Mehrere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus dem Bereich der Grundsicherung im Alter in unterschiedlichen Regionen Deutschlands haben uns berichtet, dass die Arbeitsbelastung hoch sei und aufwendige Prüfungen deshalb teilweise vermieden würden. Sinngemäß wurde uns dabei die Haltung beschrieben: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“
Gerade bei russischen Renten führt dies aus unserer Sicht zu erheblichen Problemen. Nach den uns vorliegenden Informationen wird es Leistungsberechtigten teilweise selbst überlassen, ob sie sich auf eigene Kosten um den tatsächlichen Bezug ihrer russischen Rente aus Russland als bereite Mittel bemühen. Dies erscheint wenig praktikabel. Die Betroffenen müssten zunächst eigene finanzielle Mittel einsetzen, um die Rentenzahlung verfügbar zu machen, während die anschließend ausgezahlte Rente grundsätzlich als Einkommen bei den deutschen Sozialleistungen berücksichtigt werden kann. Lediglich notwendige Aufwendungen könnten gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Es stellt sich deshalb die Frage, welchen Anreiz Leistungsberechtigte haben, auf eigene Kosten umfangreiche Schritte zur Auszahlung einer russischen Rente einzuleiten, wenn sie hierzu weder konkret aufgefordert werden noch bei Untätigkeit mit Konsequenzen rechnen müssen.
Ein weiteres Problem betrifft Vermögenswerte in Russland. Seit 2022 können sich auf russischen Konten von in Deutschland lebenden Rentnerinnen und Rentnern erhebliche Geldbeträge angesammelt haben. In einzelnen Fällen könnten diese Beträge die für Sozialleistungen maßgeblichen Vermögensgrenzen überschreiten.
Nach unserer Erfahrung wird bei der Weiterbewilligung von Leistungen jedoch nicht immer konsequent überprüft, ob sich entsprechende Gelder weiterhin auf russischen Konten befinden, bereits abgehoben wurden oder anderweitig verfügbar sind. Teilweise genügt offenbar die Erklärung der Leistungsberechtigten, dass Kontoauszüge aus Russland nicht beschafft werden könnten.
Aus unserer Sicht besteht hier dringender Prüfungs- und Klärungsbedarf. Wenn vorhandenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichend festgestellt und berücksichtigt wird, kann dies zu einer ungerechtfertigten Belastung der öffentlichen Haushalte und damit der Steuerzahler führen.
Wir halten es deshalb für notwendig, dass die zuständigen Behörden die gesetzlichen Vorgaben einheitlich, nachvollziehbar und sorgfältig anwenden. Die Frage, ob russische Renten und Vermögenswerte tatsächlich verfügbar sind und in welchem Umfang sie bei Sozialleistungen berücksichtigt werden müssen, sollte nicht von pauschalen Verwaltungshinweisen oder dem jeweiligen Vorgehen einzelner Sachbearbeiter abhängen, sondern auf Grundlage des geltenden Rechts (§2 SGB XII) und der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden.
Wir haben alles möglichen Unternommen: die Beschwerden an die Bürgermeister von einzelnen Städten geschrieben, bei Agentur für Arbeit und sogar beim BMAS (persönlich an Frau Holländer) Hinweise gegeben, sogar Bundesrechnungshof und Bundestagsabgeordnete, deutsche Presse informiert und trotzdem hat es kaum und nur in etwa in einigen Einzelfällen geholfen. Massenhaft werden Steuergelder durch die, nach unseren Sicht, nicht rechtskonforme Entscheidungen, verschwendet…
Die geopolitischen Veränderungen haben das gesamte Leben von allen Menschen in Deutschland und in der Welt beeinflusst. Die Probleme von russischen Rentnern und die Behandlung von diesen Problemen wurden durch diese geopolitischen Veränderungen noch mehr auffälliger beeinflusst.
Nicht nur einfache Menschen, sondern auch die Politiker, sowie die verantwortlichen Mitarbeiter von verschiedenen Behörden und Ämter und sogar die Banken zappeln in verschiedene Richtungen und oft treffen von merkwürdigen bis zu dubiosen Entscheidungen, die unserer Sicht nach, die nicht nur kontraproduktiv, sondern manchmal völlig falsch sind.
Daher haben wir entschieden, eine Liste von solchen Entscheidungen mit Angaben von der Stelle, die diese Entscheidung getroffen hat, zu veröffentlichen.
1. Das Verhalten von deutschen Banken nicht nur merkwürdig, sondern auch bedenklich
Finanzielle Unterstützung von Russland durch deutsche Banken?
Es klingt vielleicht unglaublich, aber faktisch ist es so.
In den meisten Fällen, haben die Überweisungen, die unser Kooperationspartner in den letzten Monaten, seit Beginn der geopolitischen Veränderungen getätigt hat, die Konten von Kunden in Deutschland erreicht.
Gleichzeitig stellten wir auch fest, dass die Überweisungen, die durch den Bayrischen Landesbank, als Transferbank liefen, fast alle durch dieses Geldinstitut zurück nach Russland retourniert waren. Dadurch wurde nicht nur das Russische Regime faktisch finanziell unterstützt, was angeblich politisch gar nicht gewollt ist, sondern auch die russische Rentner in die finanziellen Schwierigkeiten herangestürzt. Außerdem wurden dadurch die Steuergelder von Banken faktisch veruntreut, weil die meisten russischen Rentner, die in Deutschland leben, die Sozialleistungen beziehen.
Das Verhalten ist auch eindeutig sittenwidrig, weil dafür keinerlei rechtliche Grundlagen von dieser Bank genannt worden sind.
Wir haben von der Bundesbank eine Bestätigung bekommen, dass die „Listensanktionen“ die Überweisungen von Renten aus Russland nach Deutschland gar nicht betreffen und dass es nur eine willkürliche Entscheidung von den Banken und Sparkassen sei.
Überprüfen diese Information kann man bei Servicezentrum Finanzsanktionen, Tel.: 089-2889-3800 (Hotline).
Quelle: https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/finanzsanktionen-609138
Die Nachfragen von Kunden bei der Bayrischen Landesbank, genauso wie bei einigen anderen Endbanken und Sparkassen, die auch, nach Erhalt von Zahlungen aus Russland, das Geld nicht ausgezahlt hatten, ergaben keine plausiblen Erklärungen für die Retournierung von Überweisungen.
Das Verhalten HELABA (Hessische Landesbank) ist besonders drastisch
Besonders drastisch finden wir das Verhalten HELABA (Hessische Landesbank) gegenüber von Kunden. Alle in Monat Mai-Juni 2022 aus Russland überwiesenen Renten, die durch Helaba, als Transferbank liefen, sind einfach verschwunden!
Auf die schriftlichen Nachfragen bei der Hessischen Landesbank haben mehr als 120 Kunden eine an dem gleichen Tag datierte (01.08.2022) Antwort erhalten (s.Beispiel). In dem Schreiben teilt ein namentlich unbekannter Verfasser mit, dass angeblich das Geld von Kunden an gleichen Tag (ist es der Tag der Überweisung gemeint, oder Tag der Briefverfassung – bleibt unbekannt) zurück gebucht waren. Mehrere Prüfungen haben ergeben, dass bis 25 Oktober 2022 (nach fast 3 Monaten) das Geld nicht den russischen Konten von Kunden gutgeschrieben ist. Faktisch ist das Geld verschwunden. In dem Brief ist es, nach Empfinden von vielen Kunden, einfach frech daran hingewiesen, dass „Weitere Auskünfte in diese Angelegenheit können wir Ihnen leider nicht erteilen“.
Das bedeutet, dass diese Bank sich weigert, trotzt einer nicht korrekten Information, den Kunden zu helfen, ihr Geld zu finden. In diesem Fall kann nur Helaba, eine Nachforschung über Verbleib von Geld (es geht um mehrere Dutzende Tausend Euro von russischen Rentner, die in Deutschland leben und Sozialleistung erhalten) veranlassen und bleibt unseren Kunden eine Antwort schuldig. Wir können unseren Kunden nur empfehlen, gegen die Bank rechtlich vorzugehen. Übrigens, dieser Weg wurde durch die Bundesbank und durch Bundesministerium für Finanzen empfohlen, in dem auch bestätigt wurde, dass die Finanzsanktionen der EU gegen Russland nur gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Einrichtungen gelten. (Brief von BaFin)
Wir versuchen auch, soweit es uns gelingt, diese Umstände zu klären und suchen zusammen mit unserem Kooperationspartner die Lösungen, um den weiteren Transfer der Rentenzahlungen nach Deutschland sicher zu ermöglichen. Dadurch entstehen leider weitere Kosten, die wir auf die Kunden umlegen müssen, obwohl diese erspart werden konnten, falls die Banken sich kein solches Verhalten erlaubt hätten.
Andere Banken und Sparkassen folgen dieser Tendenz
Wir stellen in Einzelfällen fest, dass die Endbanken und Sparkassen auch eigenständig die willkürliche Entscheidungen treffen und ohne es genau zu prüfen, einfach das Geld nach Russland Retournieren oder weigern sich, diese den Konten von Kunden gutzuschreiben.
Einigen Sparkassen benennen sogar verschieden EU-Verordnungen als die Grundlage für die Rückbuchung des Geldes nach Russland (s. Beispiel). Bei den genauen Nachfragen nach der Seite und Absatz, wo es in den angegebenen Verordnungen stehen solle, konnten die Mitarbeiter der Sparkasse keine Stelle benennen, die explizit es bestätigt und erlaubt!
Entsprechend dem § 2 SGB XII ist russische Rente ein vorragendes Einkommen, was bei der Bewilligung von Sozialleistungen angerechnet werden sollte. Falls die Rentner das Geld aus Russland nicht erhalten, werden die Steuergelder unnötig verschwendet, weil die SGB XII Leistungsträger in diesem Fall, die Nachzahlungen aus Steuergeld bewilligen sollen.
Wir haben keine weiteren Kommentare dazu.
2. SGB XII Leistungsträger Stadt Augsburg
Ein erster neuer und sehr drastischer Fall, dass wir beschreiben möchten ist uns in Stadt Augsburg bekannt geworden: Einen Sachbearbeiter der SGB XII Leistungsträger Herr K…a hat beim russischen Rentner Herrn B. jahrelang die russische Rente fiktiv und daher rechtswidrig als Einkommen angerechnet, obwohl diese Rente Herrn B. gar nicht als bereite Mittel zur Verfügung stand. Zuerst wollte Herr K…a seinen groben Fehler nicht korrigieren und sogar hat unseren Mitarbeiter mit Staatsanwaltschaft gedroht. Als er verstanden hat, dass wir es gelassen entgegen sehen und er war derjenige, der falsche Entscheidung zu dem enormen finanziellen Nachteil von einem Leistungsbezieher jahrelang traf, hat er Herrn B. die gesamte zu Unrecht angerechnete Summe in der Höhe von 6.669,- Euro erstattet und die unberechtigte fiktive Anrechnung der russischen Zahlungen unterlassen.
Herr B. wollte seiner Pflicht entsprechend dem §2 SGB XII nachgehen und hat sich an uns gewandt, mit der Bitte den Transfer der russischen Rente nach Deutschland zu organisieren. Das tun wir in mehreren Tausenden Fällen nicht nur bundesweit, sondern auch weltweit und unser Kooperationspartner transferiert russische Renten sein 2015 nach Deutschland. Auch während der geopolitischen Veränderungen und trotzt der Sanktionen gegen Russland werden die russischen Rentenzahlungen sicher und rechtskonform nach Deutschland überwiesen. Der gleiche Sachbearbeiter lehnte diese Verfahren ab, obwohl solche durch BMAS befürwortet wurden. Die Widerspruchsstelle bei der Regierung Mittelfranken bestätigte diese Entscheidung, die nicht nur zu dem finanziellen Schaden von Steuerzahler führt, sondern gegen Gleichbehandlungsgesetz verstoßt. In der Zeit der geopolitischen Veränderungen unterstützt diese Entscheidung nachgewiesen finanziell die Russische Regierung.

3. SGB XII Leistungsträger Stadt Mannheim
Ein Beispiel von solchen völlig falschen Entscheidungen, auf unserer Sicht, hat die Stadt Mannheim getroffen. Nach Auskunft der zuständigen Sachbearbeiterin vom 05.08.2022 ist diese Entscheidung nicht von ihr persönlich, sondern nach der Einweisung vom Vorgesetztem und sogar auch Absprache mit Oberbürgermeister der Stadt Mannheim (Peter Kurz, ein deutscher Politiker (SPD), Oberbürgermeister von Mannheim seit 2007, 15 Jahre in Amt!) getroffen.
Obwohl der Bezieher der Sozialleistung (aus Steuermittel) bei der Stadt Mannheim eine sichere Möglichkeit hat, seine russischen Rentenzahlungen nach Deutschland transferieren zu lassen, wird die Entscheidung über die dafür notwendige Kostenübernahme zuerst mit der Hoffnung auf eine baldige „Beruhigung der Situation“ verschoben. Dadurch wird auch durch die zuständigen Personen § 2 SGB XII aus der Kraft gesetzt. Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass die verantwortlichen Personen einfach gar nicht, auf unsere Ansicht, die Situation richtig schätzen können.
Gerade während dieser Eskalierung der geopolitischen Lage besteht eher die Gefahr, dass das Geld aus Russland demnächst nicht abgeholt werden konnte. In Falle einer Kostenzusicherung entsprechend dem § 2 SGB XII hat die Stadt Mannheim keinerlei Risiko, weil die Kosten erst nachhinein, nach Erhalt vom Geld in Deutschland erstatten werden sollen!
Mindestens in zwei letzten Gerichtsverhandlungen (Sozialgericht Duisburg und Sozialgericht Dortmund) haben die Richter die betroffenen Sozialämter dafür hingewiesen, die Entscheidungen zu Gunsten von Leistungsbezieher zu treffen und die Kosten zuzusichern.
Diese Entscheidung, die Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, als erfahrener Politiker mittragen soll, ist schon deshalb völlig dubios, weil gerade wegen momentan besonders guten Kurs von Rubel ein zusätzlicher finanzieller Vorteil bei Umrechnung von Rubel zu Gunsten der Steuerzahler zu erzielen ist. Daher ist es, gerade entgegen dieser abzuwartenden Entscheidung, eine schnelle Handlung, statt der Erwartung einer Besserung der Situation mit Russland notwendig. Es kann kein realistisch denkender Mensch solche Entwicklung momentan prognosieren und schon gar nicht ein erfahrener Politiker.
Wie viel solcher Entscheidung täglich quer durch Deutschland getroffen werden, entzieht unser Kenntnis, alleine uns bundesweit sind Hunderte davon bekannt.
Wir werden darüber die Öffentlichkeit informieren, um unsere Bürgerpflicht zu erfühlen. Alle unsere Wendungen an die hochrangigen verantwortlichen Stellen, an die Agentur für Arbeit in Nürnberg, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und an das Landesministerium, sowie an Bundesrechnungshof, sind leider unberücksichtigt geblieben.

4. Braunschweig
Einen besonders drastischen Fall haben wir in der Stadt Braunschweig festgestellt.
An uns wandte sich ein russischer Rentner, der seit dem 01.01.2025 aufgrund der Verschärfung der Sanktionen keine Rente mehr aus Russland erhält. Zuvor wurde ihm seine Rente nach einer alten Regelung (vor dem 01.01.2015) durch den russischen Rententräger jedes Quartal direkt nach Deutschland überwiesen. Diese Sanktionsverschärfungen haben mehrere Dutzende Tausend Rentner aus Russland betroffen, die in Deutschland Sozialleistungen beziehen.
Da Gazprombank, die diese Überweisungen im Auftrag des russischen Rententrägers durchführte, aufgrund der gegen sie verhängten Sanktionen diese Zahlungen nicht mehr durchführen durfte bzw. konnte, wandte sich der Rentner an uns und bat darum, den Transfer seiner Rente über andere legitime Möglichkeiten zu organisieren.
Wir haben einen Kostenvoranschlag für unsere Tätigkeit erstellt und dem Rentner vorgeschlagen, diesen beim zuständigen Leistungsträger in Braunschweig vorab zwecks Kostenzusicherung vorzulegen.
Daraufhin erhielt er die Entscheidung, die wir im Original als Bild zur Verfügung stellen.
Normalerweise müsste ein Sachbearbeiter für eine solche, aus unserer Sicht geradezu kriminelle Entscheidung die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen. Doch nicht in diesem Fall… Nach einer Beschwerde wurde diese Entscheidung von einem Sachbearbeiter sogar vom Leiter der SGB-XII-Stelle Stadt Braunschweig, als bestätigt, weil der Kunde keinen Widerspruch dagegen eingelegt hat. Wir haben das Gefühl, dass mache Leistungsträger die Leistungsbezieher für völlig doof halten! Warum soll diesen Leistungsbezieher einen Widerspruch gegen eine Entscheidung einlegen, die ihm gar nicht schadet, sondern sogar in bestimmten Konstellation einen Vorteil anbietet?! Zum Beispiel seine Rentenzahlungen an die Verwandte durch einen Testament vererben lassen, was viele auch tun oder sogar das Geld in Russland in solchen Fällen heimlich durch die Verwandten oder durch Fahrten nach Kaliningrad verfügen.
Wir sind sprachlos.

