Durchsetzung russischer Rentenansprüche im Rahmen des SGB XII

Nachranggrundsatz, Mitwirkungspflichten und Gleichbehandlung

1. Ausgangslage

Im Anwendungsbereich des SGB XII kommt der Durchsetzung vorrangiger Ansprüche besondere Bedeutung zu. Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält Sozialhilfe nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und Vermögens oder durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter selbst helfen kann.

Hierzu zählen auch ausländische Rentenansprüche, insbesondere Ansprüche auf eine russische Altersrente. „Durchsetzung russischer Rentenansprüche im Rahmen des SGB XII“ weiterlesen

Missverständnisse durch Einweisungen vom BMAS

Wir haben mehrmals in der Angelegenheit „Russische Rente. Probleme und Lösungen“ seit 2015 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt und die Problematiken vorgetragen.

Da das Thema „Russische Rente“ für die Leistungsträger in Deutschland nicht besonders geläufig ist, führt es zu den unterschiedlichen Fehlern seitens der Leistungsträger: «Typische Fehler von Leistungsträger».

Diese Fehler kann man vermeiden, wenn man korrekte Informationen zu dem Thema aus den kompetenten Quellen bekommt oder mindestens versucht zu bekommen. „Missverständnisse durch Einweisungen vom BMAS“ weiterlesen

Kann man russische Renten in Deutschland erhalten?

Aktualisiert mit neuen Informationen am 29.01.2025.

Die Antwort ist „JA“. Die Renten können aus Russland nach Deutschland transferiert werden!

Die Nachweise über laufende Überweisungen von russischen Renten nach Deutschland finden Sie hier: Beispiele der aktuellen Überweisungen.

Das Problem für Erhalt von Rentenzahlungen aus Russland gibt es bei den deutschen Sparkassen und Banken, die aus Russland überwiesenes Geld wegen angeblicher Sanktionen gegen Russland ohne jeglichen Grund retournieren oder, noch schlimmer, einbehalten. „Kann man russische Renten in Deutschland erhalten?“ weiterlesen

Russische Rentner und die Leistungsträger werden durch die Entscheidungen von BMAS völlig irritiert

Einige Hinweise vom BMAS führen sogar zum Betrug. Diese Fälle sind keine Einzelfälle und nehmen zu.

Das klingt unwahrscheinlich. Dafür haben wir aber unzählige Beweise aus Erfahrung und Praxis.

Zuerst hat BMAS (Frau Holländer) schon am 04.03.2022, direkt nach Beginn des Ukrainekrieges, ein Schreiben an die deutsche Leistungsträger gerichtet, LINK in dem sie sich bis zu Knie aus dem Fenster ausgestreckt hat und behauptete, dass die russische Renten nicht mehr nach Deutschland gezahlt werden und das gleiche hat sie auch über die ukrainische Renten behauptet.

Schon kurz danach stellte sich heraus, dass beide Aussagen der Mitarbeiterin des Ministeriums nicht korrekt waren. Trotzdem hat das Ministerium diese nachweislich falschen Aussagen bis heute nicht korrigiert. Und sogar noch schlimmer. „Russische Rentner und die Leistungsträger werden durch die Entscheidungen von BMAS völlig irritiert“ weiterlesen

Mitteilung wegen aktueller geopolitischer Lage in Bezug auf die russische Rente

Wegen aktueller geopolitischer Lage sind nicht nur die russischen Rentner, die in Deutschland leben, sehr besorgt. Auch die Behörden und Ämter nehmen die Situation ernst und benötigen sichere Auskunftsquellen, um die Situation bezüglich des Erhalts russischer Rentenzahlungen außerhalb der Russischen Föderation zu verstehen.

Letzte Aktualisierung: 16.01.2023, aktuelle Information lesen Sie hier: https://www.russische-rente.de/kann-man-russische-renten-in-deutschland-erhalten/

„Mitteilung wegen aktueller geopolitischer Lage in Bezug auf die russische Rente“ weiterlesen

Erhalt von Auskünften beim russischen Rententräger

Antrag auf die Zustimmung für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten auf elektronischem oder telefonischem Wege für das Vereinfachen und schnellen Erhalt von Auskünften bei russischen Rententräger.

Viele russische Rentner, die im Ausland leben, bekamen und bekommen letzte Tage die Briefe von den russischen Rententrägern (s. das Schreiben).

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