Antrag auf die Zustimmung für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten auf elektronischem oder telefonischem Wege für das Vereinfachen und schnellen Erhalt von Auskünften bei russischen Rententräger.
Viele russische Rentner, die im Ausland leben, bekamen und bekommen letzte Tage die Briefe von den russischen Rententrägern (s. das Schreiben).
Übersetzung des Schreibens:
„Sehr geehrte __________,
um die Information über die Rente (sonstige Auszahlungen) umgehend zu erhalten, aufgrund der längeren Bearbeitung von Anfragen und deren Beantwortung per Post, schicken wir an Sie das Merkblatt für den Erhalt der Information über die Personaldaten per E-Mail oder Telefon sowie im persönlichen Account des Bürgers, das auf der offiziellen Webseite vom Rentenfonds Russlands veröffentlicht ist, und ein Musterformular der Zustimmungserklärung für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten auf elektronischem oder telefonischem Wege.
Leiter der Verwaltung des Rentenfonds“.
In den Briefen (die fast identisch formuliert sind) wurden die russische Rentner, die im Ausland leben, darauf hingewiesen, dass für einen einfachen und schnellen Erhalt von Auskünften über die Höhe von russischer Rente und für andere Kommunikation mit den russischen Rententrägern, ist die Einreichung von einem Antrag erforderlich.
Erst nach Erhalt von ordnungsgemäß und entsprechend den Vorschriften vorbereiteten Antrag werden die Rentner eine Möglichkeit haben, die umweltfreundlichen Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. telefonisch, per Fax oder per E-Mail) mit dem russischem Rentenfond zu führen.
Wie dem Schreiben des russischen Rententrägers beigelegten Merkblatt (diesen Text ist auch hier zu finden) zu entnehmen, soll eine Unterschrift von Rentner auf dem Antrag durch Mitarbeiter des russischen Konsulats oder durch einen Notar beglaubigt werden. Nach der Beglaubigung von Unterschrift durch einen Notar ist eine internationale Beglaubigung, wie Apostile erforderlich. Anschließend soll das Dokument ins Russisch übersetzt werden und die Übersetzung soll bei dem Konsulat entsprechend den russischen Vorschriften beglaubigt werden.
Durch diese Neuigkeit ist Erhalt von Auskünften bei dem russischen Rententräger wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Daher soll sich die Investition in das Verfahren lohnen.
Wir bieten umfassende Beratung und Hilfe bei Durchführung von diesem Verfahren.
Auch die Leistungsträger können bei uns eine Auskunft und/oder Beratung zu verschiedenen Verfahren bezüglich Beantragung und Erhalt russischer Rentenzahlungen in Deutschland erhalten.
Firma ISCR Internationales Service Center für Russischsprachige GmbH beschäftigt russische Juristen, die in den Fragen des russischen Recht behilflich sein können (z.B. Beantragung russischer Rente, Ablehnung der Bewilligung der russischen Rente, Erhalt von Auskünften bei den russischen Behörden, etc.).
Außerdem arbeiten wir in Kooperation mit qualifizierten deutschen Anwälten, die bei der Klärung der Fragen des deutschen Rechts in Zusammenhang mit dem Thema „Russische Rente“ Behörden und Ämtern, sowie den Leistungsbeziehern behilflich sein können.
Die Anfrage können Sie an die E-Mail: info@iscr-gmbh.de richten oder bei Bedarf eine schnelle Auskunft per Telefon 0171- 28 444 33 erhalten.