Mitteilung wegen aktueller geopolitischer Lage in Bezug auf die russische Rente

Wegen aktueller geopolitischer Lage sind nicht nur die russischen Rentner, die in Deutschland leben, sehr besorgt. Auch die Behörden und Ämter nehmen die Situation ernst und benötigen sichere Auskunftsquellen, um die Situation bezüglich des Erhalts russischer Rentenzahlungen außerhalb der Russischen Föderation zu verstehen.

Letzte Aktualisierung: 16.01.2023

Wir positionieren uns als eine neutrale Beratungsstelle in den Fragen „Russische Rente“ und sind nicht nur bundesweit, sondern europa- und weltweit tätiges Unternehmen, das hilft, den Rentenberechtigten die Renten zu beantragen und deren russische Rentenzahlungen außerhalb der Russischen Föderation sicher zu erhalten. Wir beraten nicht nur russische Staatsangehörige, sondern auch die Behörden und Ämter.

Bei der heutigeren geopolitischer Lage kann man keine sicheren Prognosen geben, aber aktuell können wir mitteilen, dass, nach der telefonischen Auskunft des zentralen russischen Rententrägers in Moskau werden die Renten an die Rentner, die noch vor dem 01.01.2015 den Transfer der russischen Rentenzahlungen ins Ausland bei dem russischen Rententräger beantragt haben, weiter ohne jeglicher Einschränkung weltweit ausgezahlt.

Unsere Kunden erhalten weiterhin die Überweisungen der russischen Renten ohne Einschränkung

 

Auch die Kunden der ISCR GmbH werden Ihre Renten durch unseren Kooperationspartner erhalten. Wir transferieren die Renten weiterhin bis heute. Nachweis darüber sehen Sie hier: (Bestätigung des Zahlungseinganges).

Einziges Problem ist, dass wegen fallenden Kurs von Rubel, kann es zu dem Verschieben der Überweisungen kommen, um Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (wegen Kosten der Überweisung) zu bewahren.

In Eile hat BMAS ein Informationsschreiben an die Bezirksregierungen und Sozialämter in Deutschland rausgeschickt, in dem die Ämter gewarnt waren, die russischen Renten nicht anzurechnen, falls die Rentner diese Renten nicht erhalten werden. Es ist schon ein zweites Schreiben des Ministeriums, das die Ämter darauf hinweist (erstes Schreiben vom 02.01.2020). Es ist bestimmt dem BMAS bekannt, dass es solche Vorfälle der rechtswidrigen Verhaltens von Leistungsträger bundesweit gibt, obwohl es auch im Gesetz verankert ist, dass nur die bereiten Mittel bei der Gewährung der Leistung angerechnet werden dürfen!

Destotrotz ist es kein Hinweis die russischen Renten gar nicht anzurechnen und daher keine Anstrengungen zu unternehmen, die Renten zu erhalten. Es ist noch schlimmer. Manche verantwortliche Mitarbeiter von Behörden und Ämter erlassen ohne Bedenken solche Hinweise in deren Häusern (Sozialämtern), um die Arbeit und die Anstrengungen von Mitarbeitern zu ersparen.

Deutsche Banken machen unberechtigte Probleme bei Erhalt russischer Rentenzahlungen

Ein Problem gibt es bei den deutschen Sparkassen und Banken, die manchmal einfach die überwiesenen Renten nicht an die Kunden auszahlen und einfach unberechtigt zurück nach Russland überweisen, obwohl es dafür keinen tatsächlichen gesetzlichen Grund gab (s. Beispiel falscher Rückbuchung der Sparkasse).

Die Maßnahmen sind auf die Inkompetenz einzelnen Mitarbeiter oder gesamter Geldinstituten zu führen, die voreilig, eventuell nach den Nachrichtenberichten aus der Presse, eine Entscheidung treffen, ohne sich dafür bei den kompetenten Stellen, z.B. Bundesbank (https://www.bundesbank.de/) beraten zu lassen.

Noch schlimmer ist es, dass die Geldinstituten in Deutschland deren Kunden für völlig dumm halten und als Grund für die Rückbuchung der Zahlungen aus Russland die ganze Rehe von EU Vorschriften benennen, die gar keine solchen Hinweise beinhalten (s. Brief Sparkasse Altöting-Mühldorf über EU Vorschriften).

Wir haben es geprüft und von dem Bundesbank eine Bestätigung bekommen, dass die „Listensanktionen“ die Überweisungen von Renten aus Russland nach Deutschland gar nicht betreffen und dass es nur eine willkürliche Entscheidung von den Banken und Sparkassen sei.

Überprüfen diese Information kann man bei Servicezentrum Finanzsanktionen, Tel.: 089-2889-3800 (Hotline)

Quelle: https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/finanzsanktionen-609138

Eine wichtige Änderung zur Erhalt von Renten per Visa und Mastercard

 

Es ist zu beachten, dass ab dem 10.03.2022 keine Abhebungen und Zahlungen mit der Visa und Mastercard im Ausland mehr möglich sind, wenn das Land, in dem das Geld abgehoben wird, keine Möglichkeit anbietet, den russischen Rubel abzuheben. Dazu zählt auch Deutschland.

Wegen Prinzip der Gleichbehandlung dürfen die deutschen Behörden, in dem Fall SGB XII Leistungsträger, die russische Rentner nicht unterschiedlich behandeln. Die russischen Rentner sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die russische Rente als bereite Mittel zu erhalten. Destotrotz stellten wir in bundesweit in dutzende Fälle, das §2 SGB XII durch die Leistungsträger nicht einbehalten wird und der Prinzip der Gleichbehandlung, sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch.

Wir sind bereit, allen betroffenen russischen Rentnern zu helfen, die russische Renten nicht mehr persönlich abholen oder per einer Visa oder Mastercard abheben können. Wir können deren Renten nach Deutschland durch unseren Kooperationspartner transferieren lassen und tun es ununterbrochen seit dem Beginn der sogenannten militärischen Aktion von Russland in der Ukraine. Die gesetzliche Grundlage über ein vorragendes Einkommen (§ 2 SGB XII) hat sich nicht geändert und soll durch die Behörden eingehalten werden.

Verzicht auf die russischen Rentenzahlungen durch die Behörden sind nicht nur juristisch, sondern auch politisch sehr bedenklich, weil das in Russland verbleibendes Geld kann durch die Regierung anderweitig genutzt werden.

Ob es politisch korrekt und gewollt ist?