Kann man russische Renten in Deutschland erhalten?

Aktualisiert mit neuen Informationen am 29.01.2025.

Die Antwort ist „JA“. Die Renten können aus Russland nach Deutschland transferiert werden!

Die Nachweise über laufende Überweisungen von russischen Renten nach Deutschland finden Sie hier: Beispiele der aktuellen Überweisungen.

Das Problem für Erhalt von Rentenzahlungen aus Russland gibt es bei den deutschen Sparkassen und Banken, die aus Russland überwiesenes Geld wegen angeblicher Sanktionen gegen Russland ohne jeglichen Grund retournieren oder, noch schlimmer, einbehalten.

Viele deutsche Banken und Sparkassen haben aus Russland überwiesenes Geld retourniert und auf Anfrage von Kunden angegeben, dass dies aufgrund von Sanktionsgründen oder Embargogründen getan wurde (s. Beispiel). Eine rechtliche Grundlage wurde auch auf Anfrage nicht benannt werden.

Obwohl, auf unsere Anfrage Bundesbank und Bundesfinanzministerium bestätigt haben, dass die Sanktionen nur gegen die Personen gelten, die in eine Sanktionsliste eingetragen sind, haben die deutschen Geldinstituten eigene Meinung dazu und haben eigene, für uns absolut unbegründete, Entscheidung getroffen, das Geld aus Russland nicht anzunehmen, ohne dafür zu interessieren, was es für Geld ist. Auch einige Leistungsträger teilen und verbreiten die Meinung, dass das Geld aus Russland (auch russische Rente) verboten sei zu transferieren..

Kein Hinweis auf rechtliche Grundlage, einfach eine banale eigenmächtige Entscheidung der Banken zu einem finanziellen Nachteil für deutschen Steuerzahler und zum Vorteil von Russischen Regierung. Auch die Aufsichtsbehörde der Sparkassen zeigte Ihre Machtlosigkeit gegen solche Entscheidung.

Tatsächlich sind alle in der Europäischen Union tätigen Banken verpflichtet, die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 strikt einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zu rechtlichen Konsequenzen und Sanktionen führen. Daher müssen die Finanzinstitute die Einhaltung der auferlegten Beschränkungen und Sanktionen sorgfältig überwachen.

Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die auch von Finanzinstituten beachtet werden müssen. Zu diesen Ausnahmen gehört gemäß Artikel 5c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 die Überweisung einer russischen Rente aus Russland nach Deutschland:

Artikel 5c

(1) Abweichend von Artikel 5b Absätze 1 und 2 können die zuständigen Behörden die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Entgegennahme einer solchen Einlage oder die Bereitstellung einer solchen Dienstleistung im Zusammenhang mit Wallets, Konten oder der Verwahrung

a) zur Deckung der Grundbedürfnisse von in Artikel 5b Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich ist,

b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen dient,

c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dient,

d) zur Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die betreffende zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte, oder

e) für amtliche Tätigkeiten einer diplomatischen Mission, konsularischen Vertretung oder internationalen Organisation erforderlich ist.

f) für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen zwischen der Union und Russland erforderlich ist.

Russische Rente fällt, nach der Meinung von Juristen und unserer festen Überzeugung zu in dem Artikel 5 c Punkt 1.a) aufgelisteten Leistungen.

Wenn sich eine deutsche Bank weigert, eine Überweisung der russischen Rente aus Russland zu akzeptieren, können sich die betroffene Personen an deutsche Aufsichtsbehörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN), die Europäische Zentralbank (EZB) und sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden, weil dieses Verhalten der Banken gegen die Sanktionsregeln verstößt.

Ein besonderer und drastischer Fall

Der Fall ereignete sich noch im Sommer 2022. Wir und unsere mehr als 120 Kunden, in Deutschland lebende russische Rentner, die meistens die Sozialleistung erhalten, haben einen besonderen und absolut unglaublichen Fall erlebt.

Völlig überraschend haben diese Kunden erfahren, dass sie das Geld,die unseren Kooperationspartner aus Russland überwiesen hat, nicht erhalten haben. Das betraf mehr als 120 Kunden! Der Absender (russische Bank) hat uns einen schriftlichen Nachweis in allen diesen Fällen vorgelegt, dass das Geld eine Transferbank HELABA (Hessische Landesbank) erreicht hat und weiterer Geldfluss von der Überweisungen nicht festzustellen war.

Nach der schriftlichen Anfragen bei HELABA bekamen alle diese Kunden eine absolut identische Antwort, bei allen Kunden datiert mit 01.08.2022, dass das Geld angeblich an gleichen Tag retourniert wurde (s. beide Schreiben Helaba: hier und hier). Weitere schriftliche Nachfragen der Kunden und eine Bitte, einen Nachweis vorzulegen, wo das Geld geblieben ist, einfach von einem deutschen Bankunternehmen HELABA (Hessischen Landesbank) unbeantwortet geblieben.

Einige Kunden haben mit der Angelegenheit einen Anwalt beauftragt und die Anwälte haben sich auch gewundert, weil auch die Nachfragen von Anwälten hat die HELABA einfach ignoriert und gar nicht beantwortet (s. Schreiben Rechtsanwalt Pankovski). Telefonisch kann man bei der Bank auch keine Auskunft wegen angeblichen Datenschutz erhalten.

Letztendlich ist das Geld einfach verschwunden…

Die Kunden und einige Leistungsträger waren uns gegenüber sehr skeptisch und konnten es nicht glauben, dass das Geld durch einen deutschen Bankunternehmen unterschlagen wurde. Wir auch nicht, aber die Tatsache deuteten darauf hin.

Verantwortliches Umgehen mit dem Geld von Kunden

Die Fälle von Retournierungen der Überweisungen aus Russland durch die deutschen Banken haben sich Ende 2022 gehäuft. Auch andere Transferbanken, wie zum Beispiel Bayrische Landesbank, haben das Geld aus Russland nicht an die Kunden weiter geleitet, sondern auch retourniert (in diesen Fällen kam das Geld tatsächlich zurück), obwohl dafür keinen klaren rechtlichen Grund benannt wurde.

Da wir und unsere Kooperationspartner eine Verantwortung für das Geld von unseren Kunden tragen, haben wir zusammen Anfang 2023 entschieden, das Geld nicht mehr ohne einen ausdrücklichen Wunsch von Kunden, nach der Belehrung von Unregelmäßigkeiten und Retournierungen, die auch finanzielles Risiko mit sich haben, überweisen werden. Es führte dazu, dass manche Behörden und Ämter, sowie auch die Kunden eine Meinung gebildet haben, dass die Überweisungen aus Russland nach Deutschland gar nicht mehr vorgenommen werden können. Diese Meinung ist aber nicht korrekt und nicht begründet, daher haben wir hiermit die Situation offen beschrieben.

Die Nachweise über laufende Überweisungen von russischen Renten nach Deutschland finden Sie hier: Beispiele der aktuellen Überweisungen.

 

Es ist uns und unserem Kooperationspartner unangenehm und sogar finanziell nachteilig, die Überweisungen nicht zu tätigen, aber die Sicherheit vom Geld der Kunden und deren Vertrauen, sowie unserer guter Ruf sind uns wichtiger, daher haben wir diese schwere aber eine überlegende Entscheidung getroffen.

Vorteile für Kunden und Leistungsträger durch unsere Tätigkeit

Trotzt fehlenden Überweisungen hat unser Kooperationspartner weiterhin alle ihm anvertrauten Bankverbindungen von Kundenüberwacht und kann aktuell die Kontoauszüge zu den Konten von Kunden, nach Aufforderung, zur Verfügung stellen, wodurch die Kunden und ggfls. auch die Leistungsträger sich über die Höhe des Guthabens überzeugen können und eine ordentliche Vermögensprüfung bei weiterer Bewilligung der Leistung durchführen können.

Falls die Kunden bereit sind, das Risiko eines Transfers russischer Rente nach Deutschland mitzutragen, können wir die Überweisung für diese Kunden tätigen.

Das haben wir die ganze Zeit seit Januar 2023 weiter getan, üblicherweise, wenn es um die Kunden ging, die keine Sozialleistungen beziehen. Diese Kunden haben uns eine schriftliche Einverständniserklärung für Transfer russischer Rente unter Bezug auf die Risiken erteilt.

Wir haben auch den Kunden, die Sozialhilfe beziehen, es angeboten. Diese Kunden in mehreren Dutzenden Testanfragen, haben solches Einverständnis abgelehnt. Es ist uns auch nachvollziehbar, weil diese Kunden von dem Bezug der russischen Rente nicht profitieren aber davon profitieren können, wenn das Geld in Russland auf dem Konto bleibt. Durch einen Hinweis von BMAS (Sommerkonferenz 2023) werden die Kunden nicht mehr aufgefordert, entsprechend § 2 SGB XII, sich um Erhalt eines vorragenden Einkommens als bereite Mittel (in dem Fall russische Rente) zu kümmern. Viele dieser Kunden, nach unserer Kenntnis, haben heimlich eine Vollmacht an die Verwandte ausgestellt, die das Geld in Russland abheben und bei der Gelegenheit nach Deutschland bringen lassen, wodurch sie faktisch das Einkommen (Rente) verfügen, was die Leistungsträger nicht erfahren können. Die Leistungsträger nehmen die Anrechnung russischer Rente bei der Bewilligung der Leistung (aus Steuergeld)einfach raus, wenn die russischen Rentner behaupten, die russische Rente nicht verfügen zu können. Dabei verlangen die Leistungsträger keinen Nachweis dafür und fordern keine Vorlage von Kontoauszügen zu den russischen Konten, um sich über die Verfügung oder Nichtverfügung der Rentenzahlungen zu überzeugen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Durch die Vorlage von Kontoauszügen aus Russland hätte man festzustellen können, ob das Geld in Russland durch Leistungsbezieher oder deren Verwandten verfügen oder nicht.

Auf unsere Anfrage bestätigt aktuell BMAS, dass die Leistungsträger doch verpflichtet sind solche Vermögensprüfungen bei Verdacht und mindestens einmal pro Jahr bei Weiterbewilligung der Leistung durchzuführen. Dazu gehören auch die Prüfung der Vermögen im Ausland und die Prüfung von Konten in Russland durch Vorlage von Kontoauszügen (s. das Schreiben von BMAS hier).

Es ist für uns nachvollziehbar und sogar selbstverständlich, ansonsten wird der gesetzliche Grundsatz der Sozialhilfe und auch Gleichbehandlung verletzt! Leider ignorieren viele Leistungsträger (wie zum Beispiel, Augsburg, Kiel, Düsseldorf, Schweinfurt, Berlin, Bremen, Ulm, Wuppertal sowie viele andere auch), eventuell fahrlässig oder wegen Überforderung durch die Angelegenheit, den Grundsatz der Sozialhilfe.

Fall HELABA geht weiter

Manche russische Rentner, die durch HELABA ihr Geld verloren, haben sich an die Staatsanwaltschaft gewandt und eine Anzeige wegen Untreue, Unterschlagung, Betrug und andere relevanten Straftaten gegen HELABA gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mannheim (s. hier und hier), die Staatsanwaltschaft Nürnberg, sowie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg sehen dabei, ohne eine Ermittlung einzuleiten, weder einen Betrug, noch eine Untreue oder eine andere Straftat seitens der Bank HELABA und wiesen Vorwürfe von Kunden zurück. Sie haben empfohlen, HELABA zivilrechtlich zu verklagen.

Wir gehen davon aus, dass sogar die Staatsanwaltschaft es nicht glauben kann, dass eine deutsche Bank dazu fähig ist, das Geld von Kunden zu veruntreuen. Aber wir haben dabei etwa 130 Fälle, dass das Geld nachgewiesen weder den Kunden in Deutschland seit Sommer 2022 gutgeschrieben wurde, noch an das Konto in Russland retourniert wurde.

Die Kunden, die Grundsicherung im Alter beziehen sahen es gelassen entgegen, weil das fehlende Geld wurde denen durch das Steuergeld ersetzt. Aber wir haben für die Gerechtigkeit weiter gekämpft.

Es blieb nichts übrig, als die HELABA zivilrechtlich zu verklagen, das haben wir in einem Musterprozess mit Hilfe einer kompetenten Rechtsanwältin und Notarin Frau Pankovski getan.

Und plötzlich passierte ein Wunder!

Nachdem die Klage beim zuständigen Gericht eingereicht wurde, hat Hessische Landesbank (HELABA), ohne Anerkennung von Rechtspflicht, wie es viele schuldige tun, das Geld der Kundin rasch ausgezahlt (s. Nachweis) und sogar die Gebühren der Rechtsanwältin auch schnell, ohne Aufforderung, überwiesen.

Damit hat dieses Bankunternehmen nur unser Verdacht gesichert, das Geld von mehr als 120 unserer Kunden unrechtmäßig verschanzt zu haben.

Wir freuen uns sehr nicht nur unserer Kundin geholfen zu haben, dem Leistungsträger Stadt Nürnberg nachgewiesen haben, dass wir für unsere Kunden kämpfen, sondern freuen wir uns, das unberechtigt einbehaltenes Geld durch ein deutsches Geldinstitut – Hessische Landesbank – der Empfänger, auch wenn mit einer fast 2-jährigen Verspätung erhalten hat. Das Geld wurde in der Zeit mit dem Geld aus Steuermittel ersetzt, bis die Kundin das erhalten haben konnte.

Jetzt haben wir eine feste Hoffnung, dass auch andere Dutzende Kunden ihr Geld von HELABA zurückbekommen. Darüber werden wir berichten.