Einige Hinweise vom BMAS führen sogar zum Betrug. Diese Fälle sind keine Einzelfälle und nehmen zu.
Das klingt unwahrscheinlich. Dafür haben wir aber unzählige Beweise aus Erfahrung und Praxis.
Zuerst hat BMAS (Frau Holländer) schon am 04.03.2022, direkt nach Beginn des Ukrainekrieges, ein Schreiben an die deutsche Leistungsträger gerichtet, LINK in dem sie sich bis zu Knie aus dem Fenster ausgestreckt hat und behauptete, dass die russische Renten nicht mehr nach Deutschland gezahlt werden und das gleiche hat sie auch über die ukrainische Renten behauptet.
Schon kurz danach stellte sich heraus, dass beide Aussagen der Mitarbeiterin des Ministeriums nicht korrekt waren. Trotzdem hat das Ministerium diese nachweislich falschen Aussagen bis heute nicht korrigiert. Und sogar noch schlimmer.
Wir und viele Leistungsträger (SGB II und SGB XII) haben immer wieder von dem Ministerium eine klare Linie für die Behandlung der russischen Rentner in Dutzenden Tausend Fällen bei der praktischen Arbeit verlangt.
Das Ministerium hat in einer Sommerkonferenz 2023 einen neuen und noch mehr dubiosen Hinweis gegeben, dass die Leistungsträger gar nicht die russischen Rentner auffordern sollen, um Transfer russischen Rente nach Deutschland zu kümmern.
Dadurch hat das Ministerium praktisch §2 SGB XII aus der Kraft gesetzt und willkürlich entschieden, dass dieser §2 SGB XII nur für das Einkommen in Deutschland und für die Ansprüche in Deutschland maßgeblich ist. Das bedeutet, dass die Einkünfte im Ausland nicht mehr als Einkommen zählen sollen, auch die Renten in Ukraine, EU Länder, Länder, wie Amerika auch nicht. Oder gilt diese Ausnahme nur ausschließlich für die russischen Renten? Wie ist es rechtlich zu begründen?
Russische Renten sollen, laut dieser Konferenz,nicht mehr als Einkommen angerechnet werden, wenn diese Einkommensbezieher einfach, ohne jeglichen Beweis, behaupten sollen, dass sie das Geld nicht erhalten. So klingt die Einweisung vom BMAS: sobald die russische Rentner behaupten (ohne jeglichen Nachweis und Beweis) keine russische Rente angeblich bekommen zu können, sollen die Leistungsträger dieses Einkommen aus Berechnung der Leistung rausnehmen. Auch nachhinein werden die russischen Rentner nicht aufgefordert, die Kontoauszüge von russischen Konten in bestimmten zeitlichen Abständen vorzulegen, damit sie nachweisen, dass das Geld tatsächlich nicht verfügt wird.
Nach unserer Ansicht und sogar Überzeugung werden durch eine solche Einweisung vom BMAS die russische Rentner motiviert und dazu angestiftet, einen Betrug (ob absichtlich oder fahrlässig) zu begehen. Wenn die russische Rentner wissen, dass sie in Russland auf deren Konten einige Tausende Euro haben, die sie nicht aufgefordert werden, nach Deutschland zu transferieren, können sie nicht ruhig schlafen und werden mit allen Mittel die Möglichkeiten suchen, an das Geld zu kommen und das Geld irgendwie für sich oder zu Gunsten deren Verwandten verfügen zu lassen.
Das zeichnet sich schon dadurch, dass mehrere russische Rentner sich an uns wenden und bitten uns deren Rentenzahlungen an die Konten z.B. von deren Kinder zu transferieren. Andere wenden sich an uns und bitten eine Vollmacht für die Verwandte durch das russische Konsulat ausstellen zu helfen, damit die Verwandte, die in Russland leben, das Geld nutzen können. Unser Hinweis, dass es ein Betrug wäre, lässt die Rentner nicht zu beeindrucken. Sie wissen, dass viele andere Rentner es so ohne jegliche Konsequenzen tun und sind sicher, dass die deutschen Behörden es nicht erfahren werden können. Und es stimmt. Die deutschen Behörden (Leistungsträger) werden durch den Hinweis von BMAS einfach in die Situation gebracht, betrogen werden zu können.
In Deutschland leben ca. 96.000 russische Rentner, Rentenvolumen diesen Rentner beträgt etwa 230.000.000 Euro im Jahr. In 5 Jahren wird man wegen dieser Entscheidung von BMAS aus deutschen Steuermittel eine Summe weit von mehr als 1 Milliarde Euro ausgeben und gleichzeitig mit der gleichen Summe russischen Regime finanziell unterstützen! Und das alles in der Zeit von Defizit in deutschem Haushalt und in der Zeit von geopolitischen Anspannungen und Kriegen!
Interessant, dass gleichzeitig in Deutschland andere Institutionen russische Renten, die auch tatsächlich wegen Sanktionen gegen Russland zurzeit durch Rentner in Deutschland nicht erhalten werden, als Einkommen fiktiv bei der Berechnung der Leistung anrechnen. Es sind die Krankenkassen, Wohngeldstellen, Deutsche Rententräger. Die Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Krankengeldstellen zahlen für diese Menschen gar keine Leistungen, wenn sie über die Rente erfahren, obwohl sie das Geld aus Russland tatsächlich nicht erhalten und nicht verfügen.
Diese unterschiedliche Behandlung von gleichen Situationen durch verschiedene deutsche Institutionen führt zu Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.
Wie es den Menschen zu erklären ist, entzieht unser Verständnis.
P.S. Seitdem dieser dubiose Hinweis von BMAS in der Sommerkonferenz 2023 entstand, haben wir mit vielen Mitarbeitern der Leistungsträger gesprochen. Fast alle haben uns signalisiert, dass sie mit dieser Entscheidung persönlich nicht einverstanden sind oder diese als völlig falsch sehen. Die meisten Sachbearbeiter von Leistungsstellen tun ihre Arbeit und sind nicht bereit, etwas gegen diesen Hinweis versuchen, zu unternehmen. Deshalb schreiben wir darüber mit der Hoffnung, dass diese, aus unserer Sicht falsche Entscheidung geändert wird.
