Zurzeit haben alle russische Rentner, die Ihre Rente direkt aus Moskau (von Schabolovka) in Deutschland erhalten, ein Problem. Die Renten für I Quartal 2025 wurden bis heute ins Ausland nicht überwiesen. Diese Probleme waren schon seit 2022 sporadisch aufgetreten.
Zuletzt aktualisiert am 26.11.2025
Zurzeit haben alle russischen Rentner, die Ihre Rente direkt aus Moskau (von Schabolovka) in Deutschland erhalten, ein Problem. Wir haben vom Russische Rententräger in Moskau Information bekommen, dass in einer absehbaren Zukunft keine Rentenüberweisungen mehr durch Russische Rententräger wegen Sanktionen vorgenommen werden, wenn keine Änderung der Sanktionspolitik der Westen zu erwarten ist.
Da die Renten für mittlerweile längerer Zeit, mehrere Monaten nicht ausgezahlt wurden, haben diese Personen in vielen Fällen unberechtigt die gekürzten Leistungen erhalten. Das hat ein enormer finanzieller Nachteil für diesen Personenkreis.
Die ersten Probleme haben russische Rentner mit Erhalt ihre Rentenzahlungen in Deutschland als bereite Mittel seit 01.01.2025. Seitdem bekamen ihre Rentenzahlungen nur die Rentner bekommen, die vor diesem Datum einen Antrag auf die Zahlung der Rente ins Ausland gestellt haben.
Nächste Problemen mit Erhalt ihre Rentenzahlungen in Deutschland als bereite Mittel seit März 2022 entstanden, als Banksystem der Russische Föderation die Funktion von Bankkarten für die Auslandsabhebungen eingestellt hat, daher konnten auch die Rentner, die die Rente durch diese Möglichkeit erhalten, auch ihr Geld aus Russland nicht erhalten. Seit dem zahlen viele Leistungsträger die Leistung für die Rentner aus Steuermittel in volle Höhe, ohne Anrechnung von russischen Renten, wodurch fahrlässig diese Menschen zum Betrug verführt werden.
Die Rentenzahlungen in Russland werden ausgezahlt und mittlerweile haben einige Rentner umgerechnet schon über 10.000 € auf dem Konto in Russland, was als einen unfreiwilliges Vermögen gilt. Dieses Vermögen kann nicht angerechnet werden, bevor der Rentner das Geld nicht als bereite Mittel erhält oder verfügen kann.
Da viele Leistungsträger fahrlässig diese Rentner nicht auffordern um Erhalt der Rentenzahlungen aus Russland als bereite Mittel zu kümmern gelten diese Summen als unfreiwilliges Vermögen und können nicht zur Einstellung der weiteren Leistungszahlung führen. Nachdem diese Rentner sterben haben die Erben die Möglichkeit heimlich dieses Vermögen erhalten, ohne dafür Leistungsträger in Kenntnis zu setzen. Diese Situation ist hoffentlich nicht absichtlich durch BMAS und LMAS vielen Bundesländer und einigen führenden Mitarbeiter der Leistungsträger verursacht, sondern wegen fehlenden Kenntnissen der Thematik und ggfls. auch fehlenden Lust sich damit gründlicher zu befassen. Dadurch werden Steuermittel Verschwendungen verursacht und russischer Regierung faktisch finanziell, unterstützt.
Viele Leistungsbezieher wenden an uns und bitten uns deren Rentenzahlungen aus Russland an deren Verwandten in Russland oder in anderen Länder zu überweisen und glauben dabei gar nicht, dass sie einen Betrug des Sozialsystems Deutschland verursachen. Besonders auffällig sind die Leistungsträger von Straubing, Bremen, Düsseldorf, Berlin, Tutlingen, Landratsamt Aschaffenburg und einigen anderen.
Ein weiteres Problem begann mit der Verschärfung von Sanktionen, die Ende 2024 verschärft wurden. Seit dem 01.01.2025 bekommen auch die Rentner, die ihre Rentenzahlungen ganze Zeit aus Moskau erhalten haben auch ihre Renten nicht mehr, was zu weiteren Unsicherheiten der Leistungsträger und zu Problemen der russischen Rentner führt. Wir haben eine Anfrage an russischen Rententräger gerichtet und haben diese Antwort erhalten (s. Bild), was wir hier auszugsweise übersetzt haben:
«Abteilung für soziale Sicherung bei Überweisungen und Integration
hat Ihr Schreiben geprüft und teilt Folgendes mit:
Die Auszahlung (Überweisung) von Renten und anderen Leistungen an Personen, die außerhalb der Russischen Föderation leben, erfolgt durch den Sozialfonds Russlands in Fremdwährung über eine bevollmächtigte Bank, die internationale Überweisungen durchführt, an die Empfängerbanken, bei denen Rentner Konten haben, über das System der Korrespondenzbanken.
Als bevollmächtigte Bank, die internationale Überweisungen von Rentenbeträgen und anderen Zahlungen außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation abwickelt, ist die AO „Gazprombank“.
Im Zusammenhang mit der Einführung eines weiteren Sanktionspakets ausländischer Staaten
gegen russische Banken im November 2024 verfügt die AO „Gazprombank“ derzeit
nicht über die notwendige Infrastruktur, um Zahlungen in Fremdwährung,
einschließlich Euro, durchzuführen.
Aus diesem Grund wurden die vom Sozialfonds Russlands im Jahr 2025 gebildeten Zahlungen von der bevollmächtigten Bank zurücküberwiesen.
Gleichzeitig hat der Sozialfonds Russlands alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die entstandene Situation zu lösen, und erwartet derzeit eine Entscheidung der zuständigen Behörden zur Bestimmung eines Kreditinstituts, das bereit ist, grenzüberschreitende Sozialzahlungen durchzuführen.
Dabei ist anzumerken, dass die Auswahl der bevollmächtigten Bank, die internationale Überweisungen von Renten und anderen Zahlungen ermöglicht, nicht in die Zuständigkeit des Sozialfonds Russlands fällt.
Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass das Thema der Blockierung der Möglichkeit, grenzüberschreitende Zahlungen über die russische Bankeninfrastruktur durchzuführen, nicht erst jetzt entstanden ist.
In dieser Hinsicht hat die Regierung der Russischen Föderation entsprechende Lösungen vorgeschlagen, wonach der Sozialfonds Russlands auf Wunsch von im Ausland lebenden Personen Renten und andere Zahlungen in russischen Rubeln entweder auf dem Territorium der Russischen Föderation oder außerhalb davon leisten kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit, Renten und andere Zahlungen in russischen Rubeln auf ein Konto außerhalb der Russischen Föderation zu überweisen, bei der jeweiligen ausländischen Kreditorganisation am Wohnort zu klären ist.
Neue Bankverbindungen in russischen Rubeln, die außerhalb der Russischen Föderation eröffnet wurden, können der Abteilung durch Ausfüllen des beigefügten Formulars übermittelt werden.
Kontaktdaten der Abteilung:
Postanschrift: ul. Schabolowka 4, Gebäude 1, Moskau, 119991
Online-Empfang: www.sfr.gov.ru
Fax: (495) 987-80-70
Für die Organisation der Rentenauszahlung auf dem Territorium der Russischen Föderation haben Bürger oder ihre Vertreter das Recht, beim zuständigen territorialen Organ des Sozialfonds Russlands oder direkt beim Sozialfonds Russlands das Original des Antrags auf Rentenzustellung in der vorgeschriebenen Form einzureichen(entweder persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder per Post;eine notarielle oder konsularische Beglaubigung ist nicht erforderlich),unter Angabe der vollständigen Bankverbindung einer russischen Bank.
Darüber hinaus kann der Antrag auf Rentenzustellung in elektronischer Form über das föderale staatliche Informationssystem„Einheitliches Portal für staatliche und kommunale Dienstleistungen (EPPU)“eingereicht werden.
Für die Antragstellung ist ein bestätigtes Benutzerkonto auf dem EPPU erforderlich.
Falls kein solcher Antrag gestellt wurde und keine Möglichkeit besteht, die Rente in Fremdwährung zu überweisen, wird die Rentenauszahlung ausgesetzt.»
Wir helfen Behörden und Ämter bei der Suche nach Lösungen und russischen Rentner bei der Erfüllung deren Pflichten – russische Rente als bereite Mittel entsprechend §2 SGB XII zu erhalten und die damit verbundenen notwendigen Aufwendungen von den Leistungsträger nach §82 SGB XII zu erhalten.
Welche Lösungen gibt es in der Situation?
Da in einer absehbaren Zeit, entsprechend der Mitteilung vom Russischen Rententräger und auf Grund der Entwicklung der politischen Situation, ist es nicht zu erwarten, dass die Situation bald positiv ändert, sollen den betroffene Personen die fiktiv angerechneten und nicht erhaltenen Zahlungen dringend nachgezahlt werden.
Unsere Mitarbeiter helfen effektiv russischen Rentner und Rentenberechtigten, sowie deutschen Leistungsträger seit 2015 russische Rentenzahlungen in Deutschland zu erhalten. Wir haben in der Vergangenheit hunderten Menschen geholfen die russischen Renten zu beantragen und haben mehreren Tausend Rentner (zurzeit haben wir über 4.000 Bestandskunden, die eine Rente schon bezogen haben), russische Renten in Millionenhöhe nach Deutschland überwiesen.
Auch in der jetzigen Situation können wir russischen Rentner helfen eine Bankverbindung in Russland einzurichten und die Rentenzahlungen auf diese Bankverbindung fließen lassen. Daher werden die Renten faktisch ausgezahlt. Dann können wir Transfer diesen Rentenzahlungen von dem Konto in Russland auf ein Konto in Deutschland durch unseren Kooperationspartner organisieren.
Da wir die Rentenzahlungen unseren Kosten in Voraus gegenüber stellen, ist Einsatz unsere Firma immer aus dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von Vorteil gegenüber von „Verschenken“ der Rentenzahlungen an Russischen Rententräger.
Wir sind ein Internationales Service Center für Russischsprachige GmbH, die viele Dienstleistungen für russischsprachige Bürger in Deutschland, Europa und Amerika anbietet.
Unter anderem, helfen wir auch bei Problemen, die mit der russischen Rente verbunden sind (Beantragung russischer Rente, Transfer russischer Rente ins Ausland – weltweit, Verzicht auf russische Rente für Aussiedler nach § 4 BVFG und vieles mehr). Wir sind als Rechtsdienstleister im ausländischem Recht beim OLG Hamm nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RDG (Aktenzeichen: 3712-8.521) eingetragen. Unsere Sachkundige und qualifizierte Mitarbeiter stehen gern den Hilfesuchenden russischsprachigen Bürgern, sowie Behörden und Ämtern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Wir können nicht nur in konkreten Einzelfällen helfen, sondern auch können zusammen mit der Rechtsanwältin und Notarin Frau Pankovski Ihnen die Vorträge zu dem Thema „Russische Rente. Probleme und Lösungen“, sowie „Ukrainische Rente. Probleme und Lösungen“ online und auch offline für die Mitarbeiter von Leistungsträger nach SGB II und SGB XII anbieten.Die Kosten für diese Vorträge „Russische und ukrainische Rente und Sozialhilfebezug“ sind überschaubar und die Kenntnisse, die wir vermitteln, können nicht sehr behilflich um die Fälle korrekt zu bearbeiten, sondern auch richtigen und vorteilhaften Weg für die Behandlung von solchen Fälle in Sinne von Steuerzahler in Deutschland zeigen.
Falls Sie sich für das Thema interessieren bieten wir unsere Onlinepräsentationen:
In Deutsch – https://www.russische-rente.de/
In Russisch – https://iscr-gmbh.de/ru/uslugi/rossijskaya-pensiya
Internetseite von Rechtsanwältin und Notarin Frau Pankovski – https://ra-pankovski.de/, die sich seit mehrere Jahre mit dem Thema „Russische Rente und Bezug der Leistungen nach SGB II und SGB XII“ und als eine Expertin (Sachverständiger) bei Gerichten in Deutschland arrangiert wurde.
Sie können uns wie folgt kontaktieren:
Per Email: russische-rente@gmx.de
Per Telefon auf Deutsch: 0171-2844433
Wir sind sicher, dass zusammen wir einen finanziellen Beitrag für die Allgemeinheit und für die Einhaltung von Gesetzen beitragen können, wenn die Leistungsträger tatsächlich dafür interessiert sind.
Falls Sie Ihr Interesse für die Themen „Russische Rente. Probleme und Lösungen“, sowie „Ukrainische Rente. Probleme und Lösungen“ mitteilen, werden wir Ihnen die Merkblätter zusenden, die wir auf Grund unserer mehrjährigen Erfahrung zusammen mit Rechtsanwältin und Notarin Pankovski zusammengestellt haben.
Leider stellen wir seit Jahren fest, dass die obersten Stellen in Deutschland, wie Bundesagentur für Arbeit, sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ihre Inkompetenz Zeigen (weil sie von Praxis sehr weit sind und oft nie bei den Leistungsträger gearbeitet haben und keine juristische Ausbildung haben) und sogar die Entscheidungen zum Nachteil von Steuerzahler in Deutschland treffen. Dafür haben wir die Beweise, die wir, wenn wir dafür Zeit haben, hier beschreiben: https://www.russische-rente.de/steuerverschwendung/.

